E-Passfoto
Wir haben die Lizenz zum Passbilder machen!

Der BILDERPROFI gehört schon seit dem 04.09.2023 zu den registrierten Fotografen für das E-Passbild und wird Ihnen auch in Zukunft weiterhelfen.
Wir fertigen hochwertige biometrische E-Passbilder für bundesdeutsche amtliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel) für unsere Kunden.
E-Passbilder vom BILDERPROFI können wegen einer zertifizierten und sicheren Speicherung innerhalb von sechs Monaten für mehrere Anträge bundesweit genutzt werden.
Erstellt man das Bild bei den Bürgerbüros, löschen die Behörden dieses nach jedem Antrag!
Was ändert sich ab 01.05.2025 bei den Passfotos?

* Biometrische Passfotos in ausgedruckter Form werden ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr von den bundesdeutschen Behörden akzeptiert.
* Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Passfotos dann nur noch digital übermittelt werden. Das sind dann die sogenannten E-Passfotos.
* Die Erstellung dieses E-Passfotos kann bei einem registrierten Fotografen, der das cloudgestütze E-Passfoto-Verfahren anbietet, erfolgen.
So funktioniert das neue E-Passfoto-Verfahren:
Passbild-Erstellung: | Einlesen & Formatierung: | Bildübertragung: | QR-Code: | Bildabruf: |
Ein zertifizierter Fotograf erstellt Ihr Passbild und sichert es auf einer Speicherkarte. | Nach dem Einlesen der Passbilder im Foto-Terminal können Sie diese wie gewohnt einsehen. Erst nach Ihrer Freigabe wird das Passbild übertragen. | Die verschlüsselten Passbilder werden vom zertifizierten Fotografen in eine C5-Hochsicherheits-Cloud (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) hochgeladen. Dieser Anforderungskatalog ist der höchste Standard für Cloud-Sicherheit. | Sie erhalten einen QR-Code (ausgedruckt oder auf dem Smartphone), den Sie bei der Beantragung der Dokumente im Amt vorlegen. | Nach dem Vorlegen des QR-Codes lädt die Behörde Ihr Passbild mittels zertifizierter Schnittstelle aus der sicheren Cloud herunter. |
Sie erhalten von uns:
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Ausdruck für die Behörde | Gedruckte Fotos | Übereinstimmungszertifikat | Download über Cloud |
Viele Unstimmigkeiten ... bei den Behörden!

1.: Eigentlich dürfen bundesweit ab dem 01. Mai 2025 bei den Behörden keine gedruckten Bilder mehr abgegeben, bzw. angenommen werden. Eigentlich ...
2.: Es gibt aber Ausnahmen, bzw. eine Übergangsfrist. Diese sind leider nicht einheitlich!
3.: Einige Behörden sind noch gar nicht in der Lage, E-Passbilder anzunehmen, da einfach die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind.
"Rundum-sorglos-Paket"

Damit Sie keine unnötige Diskussion bei den Behörden führen müssen, erhalten Sie von uns das o.g. "Rundum-sorglos-Paket" für das E-Passbild.
Sie erhalten dann von uns den Ausdruck für die Behörde, die gedruckten Fotos, einen Ausdruck als Zertifikat, daß die Bilder den geforderten Vorgaben entsprechen und einen Ausdruck mit einem Downloadlink und QR-Code, damit Sie selber im Besitz der digitalen Datei sind.
© und Urheberrecht: www.BILDERPROFI.de
Die Fotos (Lichtbild/Lichtbildwerk) und Texte sind gemäß § 1 Nr. 5 und § 72 Urheberschutzgesetz geschützt und dürfen ohne Lizenz/Zustimmung nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Ohne meine schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, die Logos, Bilder, Texte, Berichte, Ausschnitte und Dateien der Internetseite www.BILDERPROFI.de in irgendeiner Art & Weise herunterzuladen, zu speichern, zu veröffentlichen oder in sonstiger Art & Weise zu nutzen.
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